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Bayern beschließt Amnestie für offene Corona-Verfahren

Alle noch laufenden Corona-Bußgeldverfahren in Bayern werden von den Behörden nicht mehr weiterverfolgt. Das hat das Kabinett in München beschlossen.
Ministerpräsident Söder (CSU) hatte die Einstellung aller Verfahren bereits angekündigt. Alle schon abgeschlossenen Verfahren bleiben von dem Beschluss aber unberührt, bereits bezahlte oder vollstreckte Bußgelder werden nicht zurückerstattet.

Nur die bei den zuständigen Verfolgungsbehörden noch anhängige Verfahren sollen nach Angaben der Staatskanzlei eingestellt werden und die Staatsanwaltschaften bei den Gerichten die Einstellung dort noch anhängiger Verfahren anregen.

Bei bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden finde keine weitere Vollstreckung statt, die noch ausstehende Geldbuße werde erlassen. Noch ausstehende Bußgelder müssten „daher nicht mehr gezahlt werden“.
Erfasst seien damit sämtliche bei den Kreisverwaltungsbehörden, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten anhängige Bußgeldverfahren und Vollstreckungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften.

Die Amnestie gilt für alle „Corona-Rechtsvorschriften“, also alle Regelungen, die anlässlich der Corona-Pandemie erlassen oder geändert wurden.
Darunter fallen etwa alle bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen, die Einreise-Quarantänever­ord­­nungen sowie die Allgemeinverfügungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne von Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen.

Ausdrücklich nicht erfasst sind von dem Kabinettsbeschluss Bußgeldverfahren, die auf Verstößen gegen Vor­schriften beruhen, die unabhängig von der Pandemie gelten. Beispiele dafür seien Verstöße gegen allgemein geltende Vorschriften für Versammlungen bei einer Corona-Demonstration.

—————-

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Verfahren eingestellt werden.

Kann es sein, dass die Bay.Regierung unbedingt eine rechtliche Aufarbeitung durch die Gerichte verhindern will, da die Bereitschaft der Richterschaft sich mit den entlastenden Materialien wie den RKI-Files zu beschäftigen, langsam zunimmt., um in Zukunft keine belastbaren Urteile zu haben?

Was ist mit den abgeschlossenen Verfahren, bedarf es nicht auch hier einer Amnestie? Wo bleibt die
große Aufarbeitung, damit man für die Zukunft lernt?
Oder will man vielmehr sich eine Wiederholung nicht verbauen?

Es bleiben noch einige Fragen offen. Wir bleiben dran.


https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/155467/Bayern-beschliesst-Amnestie-fuer-offene-Corona-Verfahren

https://www.br.de/nachrichten/bayern/schlussstrich-keine-bussgelder-mehr-fuer-corona-suender,UTGcqDk

Es lebe der Frieden, die Freiheit und die Demokratie.

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Bayern beschließt Amnestie für offene Corona-Verfahren

Alle noch laufenden Corona-Bußgeldverfahren in Bayern werden von den Behörden nicht mehr weiterverfolgt. Das hat das Kabinett in München beschlossen.
Ministerpräsident Söder (CSU) hatte die Einstellung aller Verfahren bereits angekündigt. Alle schon abgeschlossenen Verfahren bleiben von dem Beschluss aber unberührt, bereits bezahlte oder vollstreckte Bußgelder werden nicht zurückerstattet.

Nur die bei den zuständigen Verfolgungsbehörden noch anhängige Verfahren sollen nach Angaben der Staatskanzlei eingestellt werden und die Staatsanwaltschaften bei den Gerichten die Einstellung dort noch anhängiger Verfahren anregen.

Bei bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden finde keine weitere Vollstreckung statt, die noch ausstehende Geldbuße werde erlassen. Noch ausstehende Bußgelder müssten „daher nicht mehr gezahlt werden“.
Erfasst seien damit sämtliche bei den Kreisverwaltungsbehörden, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten anhängige Bußgeldverfahren und Vollstreckungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften.

Die Amnestie gilt für alle „Corona-Rechtsvorschriften“, also alle Regelungen, die anlässlich der Corona-Pandemie erlassen oder geändert wurden.
Darunter fallen etwa alle bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen, die Einreise-Quarantänever­ord­­nungen sowie die Allgemeinverfügungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne von Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen.

Ausdrücklich nicht erfasst sind von dem Kabinettsbeschluss Bußgeldverfahren, die auf Verstößen gegen Vor­schriften beruhen, die unabhängig von der Pandemie gelten. Beispiele dafür seien Verstöße gegen allgemein geltende Vorschriften für Versammlungen bei einer Corona-Demonstration.

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Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Verfahren eingestellt werden.

Kann es sein, dass die Bay.Regierung unbedingt eine rechtliche Aufarbeitung durch die Gerichte verhindern will, da die Bereitschaft der Richterschaft sich mit den entlastenden Materialien wie den RKI-Files zu beschäftigen, langsam zunimmt., um in Zukunft keine belastbaren Urteile zu haben?

Was ist mit den abgeschlossenen Verfahren, bedarf es nicht auch hier einer Amnestie? Wo bleibt die
große Aufarbeitung, damit man für die Zukunft lernt?
Oder will man vielmehr sich eine Wiederholung nicht verbauen?

Es bleiben noch einige Fragen offen. Wir bleiben dran.


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