Abschrift meiner Presseanfrage an Dr. Robert Habeck zu "SO DONE"
Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,
im Namen von HAINTZ.media stelle ich folgende Presseanfrage, mit der Bitte um Beantwortung bis spätestens Montag, 25. November um 18:30 Uhr:
1. An welche gemeinnützigen Organisationen spenden Sie die Geldentschädigungen, die Sie mittels der „SO DONE“ und Rechtsanwalt Brockmeier erzielen bzw. erzielt haben?
2. Siehe Beitrag unten. Was ist mit "abzüglich der entstehenden Kosten" konkret gemeint? Anwaltskosten der SO DONE legal GmbH? Gebühren von Rechtsanwalt Brockmeier? Zahlungen an die SO DONE GmbH? Gerichtskosten aus anderen Verfahren wegen Beleidigungen?
3. Wie hoch waren die bislang durch Sie erzielten Geldentschädigungen?
4. Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen aufgrund Ihrer Strafanzeigen Hausdurchsuchungen durch die Polizei durchgeführt wurden?
5. Warum werben Sie für eine nicht gemeinnützige, also gewinnorientierte GmbH?
6. Warum werben Sie auf der Seite SO DONE als "Mitglied des Bundestages"? Sehen Sie hier keinen Verstoß gegen § 44 a des Abgeordnetengesetzes?
7. Gibt es für Ihre Werbung für die SO DONE eine Gegenleistung? Falls ja, welche?
8. Sie warben bis vor kurzem mit einem Bild auf SO DONE, dessen Verwertungsrechte beim BMWK lagen. Wurde hierfür Ihrerseits ein Entgelt an den Fotografen bzw. das BMWK bezahlt?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Haintz
Quelle zum Beitragsbild: Screenshot von www.sodone.de, inzwischen dort gelöscht.
Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,
im Namen von HAINTZ.media stelle ich folgende Presseanfrage, mit der Bitte um Beantwortung bis spätestens Montag, 25. November um 18:30 Uhr:
1. An welche gemeinnützigen Organisationen spenden Sie die Geldentschädigungen, die Sie mittels der „SO DONE“ und Rechtsanwalt Brockmeier erzielen bzw. erzielt haben?
2. Siehe Beitrag unten. Was ist mit "abzüglich der entstehenden Kosten" konkret gemeint? Anwaltskosten der SO DONE legal GmbH? Gebühren von Rechtsanwalt Brockmeier? Zahlungen an die SO DONE GmbH? Gerichtskosten aus anderen Verfahren wegen Beleidigungen?
3. Wie hoch waren die bislang durch Sie erzielten Geldentschädigungen?
4. Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen aufgrund Ihrer Strafanzeigen Hausdurchsuchungen durch die Polizei durchgeführt wurden?
5. Warum werben Sie für eine nicht gemeinnützige, also gewinnorientierte GmbH?
6. Warum werben Sie auf der Seite SO DONE als "Mitglied des Bundestages"? Sehen Sie hier keinen Verstoß gegen § 44 a des Abgeordnetengesetzes?
7. Gibt es für Ihre Werbung für die SO DONE eine Gegenleistung? Falls ja, welche?
8. Sie warben bis vor kurzem mit einem Bild auf SO DONE, dessen Verwertungsrechte beim BMWK lagen. Wurde hierfür Ihrerseits ein Entgelt an den Fotografen bzw. das BMWK bezahlt?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Haintz
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Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,
im Namen von HAINTZ.media stelle ich folgende Presseanfrage, mit der Bitte um Beantwortung bis spätestens Montag, 25. November um 18:30 Uhr:
1. An welche gemeinnützigen Organisationen spenden Sie die Geldentschädigungen, die Sie mittels der „SO DONE“ und Rechtsanwalt Brockmeier erzielen bzw. erzielt haben?
2. Siehe Beitrag unten. Was ist mit "abzüglich der entstehenden Kosten" konkret gemeint? Anwaltskosten der SO DONE legal GmbH? Gebühren von Rechtsanwalt Brockmeier? Zahlungen an die SO DONE GmbH? Gerichtskosten aus anderen Verfahren wegen Beleidigungen?
3. Wie hoch waren die bislang durch Sie erzielten Geldentschädigungen?
4. Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen aufgrund Ihrer Strafanzeigen Hausdurchsuchungen durch die Polizei durchgeführt wurden?
5. Warum werben Sie für eine nicht gemeinnützige, also gewinnorientierte GmbH?
6. Warum werben Sie auf der Seite SO DONE als "Mitglied des Bundestages"? Sehen Sie hier keinen Verstoß gegen § 44 a des Abgeordnetengesetzes?
7. Gibt es für Ihre Werbung für die SO DONE eine Gegenleistung? Falls ja, welche?
8. Sie warben bis vor kurzem mit einem Bild auf SO DONE, dessen Verwertungsrechte beim BMWK lagen. Wurde hierfür Ihrerseits ein Entgelt an den Fotografen bzw. das BMWK bezahlt?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Haintz
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Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,
im Namen von HAINTZ.media stelle ich folgende Presseanfrage, mit der Bitte um Beantwortung bis spätestens Montag, 25. November um 18:30 Uhr:
1. An welche gemeinnützigen Organisationen spenden Sie die Geldentschädigungen, die Sie mittels der „SO DONE“ und Rechtsanwalt Brockmeier erzielen bzw. erzielt haben?
2. Siehe Beitrag unten. Was ist mit "abzüglich der entstehenden Kosten" konkret gemeint? Anwaltskosten der SO DONE legal GmbH? Gebühren von Rechtsanwalt Brockmeier? Zahlungen an die SO DONE GmbH? Gerichtskosten aus anderen Verfahren wegen Beleidigungen?
3. Wie hoch waren die bislang durch Sie erzielten Geldentschädigungen?
4. Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen aufgrund Ihrer Strafanzeigen Hausdurchsuchungen durch die Polizei durchgeführt wurden?
5. Warum werben Sie für eine nicht gemeinnützige, also gewinnorientierte GmbH?
6. Warum werben Sie auf der Seite SO DONE als "Mitglied des Bundestages"? Sehen Sie hier keinen Verstoß gegen § 44 a des Abgeordnetengesetzes?
7. Gibt es für Ihre Werbung für die SO DONE eine Gegenleistung? Falls ja, welche?
8. Sie warben bis vor kurzem mit einem Bild auf SO DONE, dessen Verwertungsrechte beim BMWK lagen. Wurde hierfür Ihrerseits ein Entgelt an den Fotografen bzw. das BMWK bezahlt?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Haintz
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