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„Sieg Heil, liebe @CDU“: Rechtsanwalt Haintz erstattet Strafanzeige gegen SZ-Redakteur Bernd Kramer

Anbei eine Abschrift meiner heutigen Strafanzeige gegen Bernd Kramer, der vermutlich nicht mehr lange für die Süddeutsche Zeitung arbeiten wird:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Redakteur der Süddeutschen Zeitung, Bernd Kramer wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, sowie wegen Volksverhetzung, § 130 Abs. 3 StGB.

I. Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:
Nach übereinstimmenden Presseberichten sowie vielfältigen Sichtungen von Screenshots auf X verbreitete der Angezeigte die NS-Parole „Sieg Heil“.

[Screenshot X-Post Dr. Kissler]

Weiterhin äußerte Kramer: „Leistung muss sich wieder hitlern!“
Die Bewertung überlasse ich der Staatsanwaltschaft. Die Äußerungen erfolgten am heutigen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.

Das Autorenprofil findet sich unter:
https://www.sueddeutsche.de/autoren/bernd-kramer-1.4475159

Der Vorfall wird nicht nur auf X thematisiert, sondern auch ebenso reichweitenstark in Presseveröffentlichungen:

[Screenshot Berliner Zeitung]

II.
Es wird beantragt, den Eingang dieser Strafanzeige zu bestätigen und das zum Ermittlungsverfahren zugehörige Aktenzeichen mitzuteilen, § 158 Abs. 1 S. 3, 4 StPO.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Haintz
Rechtsanwalt

In eigener Sache: Wenn ihr uns im Kampf für die Meinungsfreiheit und unterstützen wollt, könnt ihr das hier tun.



tgoop.com/Haintz/50537
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„Sieg Heil, liebe @CDU“: Rechtsanwalt Haintz erstattet Strafanzeige gegen SZ-Redakteur Bernd Kramer

Anbei eine Abschrift meiner heutigen Strafanzeige gegen Bernd Kramer, der vermutlich nicht mehr lange für die Süddeutsche Zeitung arbeiten wird:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Redakteur der Süddeutschen Zeitung, Bernd Kramer wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, sowie wegen Volksverhetzung, § 130 Abs. 3 StGB.

I. Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:
Nach übereinstimmenden Presseberichten sowie vielfältigen Sichtungen von Screenshots auf X verbreitete der Angezeigte die NS-Parole „Sieg Heil“.

[Screenshot X-Post Dr. Kissler]

Weiterhin äußerte Kramer: „Leistung muss sich wieder hitlern!“
Die Bewertung überlasse ich der Staatsanwaltschaft. Die Äußerungen erfolgten am heutigen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.

Das Autorenprofil findet sich unter:
https://www.sueddeutsche.de/autoren/bernd-kramer-1.4475159

Der Vorfall wird nicht nur auf X thematisiert, sondern auch ebenso reichweitenstark in Presseveröffentlichungen:

[Screenshot Berliner Zeitung]

II.
Es wird beantragt, den Eingang dieser Strafanzeige zu bestätigen und das zum Ermittlungsverfahren zugehörige Aktenzeichen mitzuteilen, § 158 Abs. 1 S. 3, 4 StPO.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Haintz
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