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UPDATE VON JOHANNA: DIE ERNIEDRIGUNG HÖRT NICHT AUF

Liebe Community,

Als Johanna, meine Mandantin im Frankfurter Prinz-Reuß-Prozess, gestern nach der Verhandlung in die JVA Frankfurt III zurückkehrte, wurde sie in einen Warteraum geleitet. Dort wurde ihr befohlen, sich bei geöffneter Tür und kalten Außentemperaturen komplett zu entkleiden. Johanna hatte der Verhandlung, die um 9.30 Uhr begann und gegen 16.30 Uhr endete, trotz Fieber komplett beigewohnt und den JVA-Bediensteten auch mitgeteilt, dass sie Fieber hatte. Den drei JVA-Bediensteten, mit denen Johanna gestern nach ihrer Rückkehr in die JVA zu tun hatte, war das egal.

Johanna wurde auch aufgefordert, zu husten und sich im nackten Zustand zu bücken (was auch immer die Bediensteten damit erreichen wollten). Das hatte sie am Anfang ihrer Zeit in Frankfurt nach Verhandlungstagen auch machen müssen, doch hatte die JVA diese Praxis schon vor längerer Zeit eingestellt. Womöglich hat hier die mediale Aufmerksamkeit Früchte getragen: Am 20.6.2024 war in NiUS ein vernichtender Artikel über den Umgang mit den Angeklagten im Prinz-Reuß-Prozess erschienen. Die drei gestern zuständigen JVA-Bediensteten meinten aber gestern zu Johanna, sie würden ihre Arbeit richtig machen, und wenn andere nicht von ihr verlangten, zu husten und sich nackt zu bücken, würden diese ihre Arbeit eben nicht richtig machen.

Johanna hatte am Montagabend noch gefragt, wann sie in der Kammer sein muss (das ist innerhalb der JVA jener Ort, von wo sie zum Abtransport in den Gerichtssaal abgeholt wird), damit sie sich darauf einstellen kann; ihr war wichtig, vor der Abfahrt noch zu duschen. Auf dreimalige Nachfrage erhielt sie keine Antwort, und gestern früh musste sie dann so schnell von ihrer Zelle in die Kammer, dass – wieder einmal – zum Duschen keine Zeit war. Das war gestern besonders unangenehm, weil Johanna eben Fieber hatte und nachts geschwitzt hatte.

Das Experiment von Stanford Prison geht weiter. Leider ist es diesmal kein Experiment, sondern bittere Realität.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab



tgoop.com/Haintz/50944
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UPDATE VON JOHANNA: DIE ERNIEDRIGUNG HÖRT NICHT AUF

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Als Johanna, meine Mandantin im Frankfurter Prinz-Reuß-Prozess, gestern nach der Verhandlung in die JVA Frankfurt III zurückkehrte, wurde sie in einen Warteraum geleitet. Dort wurde ihr befohlen, sich bei geöffneter Tür und kalten Außentemperaturen komplett zu entkleiden. Johanna hatte der Verhandlung, die um 9.30 Uhr begann und gegen 16.30 Uhr endete, trotz Fieber komplett beigewohnt und den JVA-Bediensteten auch mitgeteilt, dass sie Fieber hatte. Den drei JVA-Bediensteten, mit denen Johanna gestern nach ihrer Rückkehr in die JVA zu tun hatte, war das egal.

Johanna wurde auch aufgefordert, zu husten und sich im nackten Zustand zu bücken (was auch immer die Bediensteten damit erreichen wollten). Das hatte sie am Anfang ihrer Zeit in Frankfurt nach Verhandlungstagen auch machen müssen, doch hatte die JVA diese Praxis schon vor längerer Zeit eingestellt. Womöglich hat hier die mediale Aufmerksamkeit Früchte getragen: Am 20.6.2024 war in NiUS ein vernichtender Artikel über den Umgang mit den Angeklagten im Prinz-Reuß-Prozess erschienen. Die drei gestern zuständigen JVA-Bediensteten meinten aber gestern zu Johanna, sie würden ihre Arbeit richtig machen, und wenn andere nicht von ihr verlangten, zu husten und sich nackt zu bücken, würden diese ihre Arbeit eben nicht richtig machen.

Johanna hatte am Montagabend noch gefragt, wann sie in der Kammer sein muss (das ist innerhalb der JVA jener Ort, von wo sie zum Abtransport in den Gerichtssaal abgeholt wird), damit sie sich darauf einstellen kann; ihr war wichtig, vor der Abfahrt noch zu duschen. Auf dreimalige Nachfrage erhielt sie keine Antwort, und gestern früh musste sie dann so schnell von ihrer Zelle in die Kammer, dass – wieder einmal – zum Duschen keine Zeit war. Das war gestern besonders unangenehm, weil Johanna eben Fieber hatte und nachts geschwitzt hatte.

Das Experiment von Stanford Prison geht weiter. Leider ist es diesmal kein Experiment, sondern bittere Realität.

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Martin Schwab

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Hui said the time period and nature of some offences “overlapped” and thus their prison terms could be served concurrently. The judge ordered Ng to be jailed for a total of six years and six months. Select “New Channel” Done! Now you’re the proud owner of a Telegram channel. The next step is to set up and customize your channel. Content is editable within two days of publishing The court said the defendant had also incited people to commit public nuisance, with messages calling on them to take part in rallies and demonstrations including at Hong Kong International Airport, to block roads and to paralyse the public transportation system. Various forms of protest promoted on the messaging platform included general strikes, lunchtime protests and silent sit-ins.
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