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PARTEIEN-KLÜNGEL GEGEN DIE REDEFREIHEIT

Beatrix von Storch: Organstreitklage gegen Bundestagspräsidium eingereicht

Am 15. November hielt Beatrix von Storch im Bundestag eine Rede zum Transsexuellengesetz und dem „Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie“ – Schutz auch vor dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, das den Wechsel der Geschlechtsidentität künftig stark vereinfachen, um nicht zu sagen, dynamisieren soll.

Einmal im Jahr soll jede Person durch einfachen Sprechakt ihr „Geschlecht“ wechseln können.

Die Mitmenschen und Mitbürger haben sich diesem Sprechakt unterzuordnen.

Ein Offenbarungsverbot soll gelten, das die Offenlegung der Biographie einer Person vor dem Sprechakt unmöglich macht, falls die Person das nicht wünschen sollte. Daneben soll auch ein „falsches Gendern“ oder eine falsche Ansprache von Transpersonen mit ihrem alten Namen unter Strafe stehen und mit bis zu 10.000 Euro Strafe bewehrt werden.

Ihre Rede hielt Beatrix von Storch noch, bevor das Gesetz beschlossen oder in Kraft wäre. Trotzdem scheint es eine interfraktionelle Absprache – unter Ausschluss der AfD und zu Lasten ihrer Abgeordneten von Storch – gegeben zu haben. Die Vizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) fühlte sich berechtigt, von Storch zwei Ordnungsrufe zu erteilen, weil sie die Geschlechtsidentität, das rechtliche und biologische Geschlecht des Grünen-Abgeordneten Markus („Tessa“) Ganserer zum Thema machte. Ganserer ist rechtlich weiterhin ein Mann, wurde aber zur Bundestagswahl auf einen Frauenplatz der Grünen-Liste gewählt, was ein reines Partei-Internum ist.

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/redefreiheit-von-storch-organstreitklage-bundestagspraesidium/amp

Dr. Christian Wirth MdB, AfD
Klartext aus dem Deutschen Bundestag und dem Saarland

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Am 15. November hielt Beatrix von Storch im Bundestag eine Rede zum Transsexuellengesetz und dem „Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie“ – Schutz auch vor dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, das den Wechsel der Geschlechtsidentität künftig stark vereinfachen, um nicht zu sagen, dynamisieren soll.

Einmal im Jahr soll jede Person durch einfachen Sprechakt ihr „Geschlecht“ wechseln können.

Die Mitmenschen und Mitbürger haben sich diesem Sprechakt unterzuordnen.

Ein Offenbarungsverbot soll gelten, das die Offenlegung der Biographie einer Person vor dem Sprechakt unmöglich macht, falls die Person das nicht wünschen sollte. Daneben soll auch ein „falsches Gendern“ oder eine falsche Ansprache von Transpersonen mit ihrem alten Namen unter Strafe stehen und mit bis zu 10.000 Euro Strafe bewehrt werden.

Ihre Rede hielt Beatrix von Storch noch, bevor das Gesetz beschlossen oder in Kraft wäre. Trotzdem scheint es eine interfraktionelle Absprache – unter Ausschluss der AfD und zu Lasten ihrer Abgeordneten von Storch – gegeben zu haben. Die Vizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) fühlte sich berechtigt, von Storch zwei Ordnungsrufe zu erteilen, weil sie die Geschlechtsidentität, das rechtliche und biologische Geschlecht des Grünen-Abgeordneten Markus („Tessa“) Ganserer zum Thema machte. Ganserer ist rechtlich weiterhin ein Mann, wurde aber zur Bundestagswahl auf einen Frauenplatz der Grünen-Liste gewählt, was ein reines Partei-Internum ist.

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