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Staatsanwaltschaft Hamburg ./. Dr. med. Walter Weber
Bericht über den 25. Prozeßtag - 02.12.2024
Dem achtzigjährigen Mediziner wird zur Last gelegt, er solle seit 2020 zahlreiche unrichtige Maskenbefreiungs-Atteste ausgestellt haben.
Für heute wurde der Leiter vom RKI, Prof Dr. med. Lars Schaade als Zeuge im Selbstladeverfahren geladen. Hierzu wurde heute ein in 49 Punkten detaillierter Beweisantrag gestellt, um beweisen zu können, daß die C-Maßnahmen politisch motiviert, rechtswidrig waren und keinerlei Evidenz hatten. Prof Dr. med. Schaade lehnte es ab bei Gericht zu erscheinen, da die Ladung Formfehler enthalten soll. Die Staatsanwältin Schimpeler hält den Beweisantrag für eine Prozeßverschleppungsabsicht und lehnte diesen ab. Dem ist das Gericht gefolgt. Der Antrag der Verteidigung, Prof. Dr. med. Schaade mit einem Ordnungsgeld i.H.v. 1.000 € zu belegen, wurde abgelehnt.
Prof. Dr. med. Schaade soll erneut im Selbstladeverfahren geladen werden.
Ebenso wurde der Informatiker und Datenanalyst Tom Lausen im Selbstladeverfahren geladen. Mit dem damit verbundenen Beweisantrag sollte u.a. bewiesen werden, daß die C-Maßnahmen keine Evidenz hatten.
Des Weiteren wurde ein Beweisantrag gestellt, daß sämtliche Akten und Protokolle der Verfahren in Verbindung mit Dr. Weber beigezogen und verlesen werden. Damit sollte bewiesen werden, daß die von Dr. Weber ausgestellten Atteste richtig waren und die Staatsanwaltschaft nur behauptet hat, sie wären unrichtig.
Auch dieser Beweisantrag wurde abgelehnt. Tatsächlich konnte ich in zahlreichen Masken-Prozessen erfahren, daß die Staatsanwaltschaft Hamburg konsequent keine Ermittlungen geführt hat, ob die jeweiligen Atteste richtig oder unrichtig waren. - Eine Verfolgung Unschuldiger?
Somit gäbe es aus Sicht der Kammer keine offenen Beweisanträge und die Staatsanwältin Schimpeler hat im Eiltempo und ungewöhnlich laut ihr Plädoyer gehalten. Sie hat 57 Fälle einzeln aufgeführt und immer wieder behauptet, Dr. Weber hätte seine Patienten nicht untersucht, ohne jedoch einen Beweis dafür zu haben. Die Staatsanwältin Schimpeler besteht darauf, daß Dr. Weber seine Patienten physisch untersuchen musste, wissentlich, daß diese Behauptung Nonsens ist.
So habe ich bereits in dem nachfolgenden Beitrag eine Buchempfehlung für Staatsanwälte und Richter herausgegeben:
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Der Verteidiger Sven Lausen hat sich die Mühe gemacht und die entsprechenden Passagen in einem der vergangenen Termine laut und deutlich vorgelesen. Die Staatsanwältin Schimpeler muß, sofern sie zugehört hat, sehr genau Kenntnis über den Inhalt des Buches haben, ignoriert es jedoch konsequent zum Nachteil von Dr. Weber.
Die Staatsanwältin hält auch den Sachverständigen Zeugen, Dr. Kai Kisielinski für nicht objektiv, obwohl er sein Argumentationsfeuerwerk am 08.11.2024 detailliert belegen konnte.
Die Staatsanwältin fordert ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Zudem soll Dr. Weber keine Maskenbefreiungs-Atteste mehr ausstellen dürfen.
Da die Staatsanwältin Schimpeler in ihrem Plädoyer offenkundig und mehrfach sehr unsorgfältig mit den Tatsachen umgegangen ist, könnte der Verdacht aufkommen, sie wolle Dr. Weber absichtlich und möglicherweise rechtswidrig einen mindestens sechsstelligen Schaden zufügen, nämlich den Preis, den das Verfahren mindestens kosten wird.
Der Prozeß wird am 04.12.2024 ab 9:15 Uhr fortgesetzt. In den nächsten Terminen sollen noch der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher und die ehemaligen Senatorinnen Melanie Leonhard und Cornelia Prüfer-Storcks angehört werden, welche im Selbstladeverfahren geladen worden sind bzw. noch geladen werden.
Folgende Prozeßtage:
04.12.2024 - 9:15 Uhr bis 16:00 Uhr
05.12.2024 - 9:15 Uhr bis 10:30 Uhr
09.12.2024 - 9:15 Uhr bis 16:00 Uhr
11.12.2024 - 9:15 Uhr bis 16:00 Uhr
12.12.2024 - 9:15 Uhr bis 16:00 Uhr
13.12.2024 - 9:15 Uhr bis 15:00 Uhr
16.12.2024 - 9:15 Uhr bis 16:00 Uhr
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BY Dominik Paradies
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