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Einrichtungsbezogene Impfpflicht war DOCH verfassungswidrig!
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Prozess um ein Arbeitsverbot in Corona-Zeiten an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Der Landkreis Osnabrück hatte einer ungeimpften Pflegehelferin die Arbeit untersagt.
Das Gericht kam am Dienstag zu der Einschätzung, dass das Infektionsschutzgesetz zu diesem Zeitpunkt in der damaligen Fassung vermutlich verfassungswidrig war. Aus Sicht der Osnabrücker Richter verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. Deshalb soll sich nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen. Im Frühjahr 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Pflege-Impfpflicht für rechtens erklärt.
Genau das habe ich schon damals nach der Entscheidung aus Karlsruhe gesagt ... und dafür brauchte man auch keine Erkenntnisse der RKI !
https://www.youtube.com/watch?v=MkVwQM6-xY0
BY Gordon Pankalla (Herzensanwalt)
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