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Last Update:
am 28. Februar tagen in allen Bundestagswahlkreisen die Kreiswahlausschüsse. Noch nie von gehört? Nicht verwunderlich!
⁉️ §86 der Bundeswahlordnung schreibt zwar öffentliche Bekanntmachungen vor, ABER in Absatz 2 steht: "Für die öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 3 genügt Aushang am oder im Eingang des Sitzungsgebäudes mit dem Hinweis, dass jedermann Zutritt zu der Sitzung hat."
Wäre vernachlässigungswürdig, hätte der Kreiswahlausschüsse nicht ganz besondere Rechte. So unter anderem:
⁉️ § 76 (BWO) "Der Kreiswahlausschuss ist berechtigt, Feststellungen des Wahlvorstandes zu berichtigen und dabei auch über die Gültigkeit abgegebener Stimmen abweichend zu beschließen. Ungeklärte Bedenken vermerkt er in der Niederschrift"
Ihr habt Euch auch schon über abweichende Ergebnisse in Eurem Wahlkreis gewundert, obwohl vor Ort alles richtig war? Die Ausschüsse sind Teil der Behörden-Blackbox.
☎️ Ruft direkt morgens Euren Kreiswahlleitern an und fragt nach, wann und wo die Sitzung ist. Selbst wenn ihr es nicht schafft, veröffentlicht Sitzungsort und -zeit, damit sie wirklich öffentlich wird.
Vertrauen war gut, heute ist Kontrolle besser.
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