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Die offizielle Begründung? Eine Plausibilitätsprüfung der Landesergebnisse mache eine „Datenaufbereitung“ notwendig. Was, wenn die Wahlbezirksergebnisse der Länder nicht plausibel sind? Wenn es in diesen Geisterwahlbezirke gibt? Dann ist die Frist abgelaufen! Herrje, so schafft man kein Vertrauen in Wahlergebnisse!
Quelle
Diese Vorgehensweise verhindert jede wirksame Wahlkontrolle. Sie widerspricht dem Wahlrechtsgrundsatz der Öffentlichkeit und lässt sich nicht anderes als Behinderung der Wahlprüfung werten!
Wir fordern:
✅ Sofortige Veröffentlichung der detaillierten Wahlergebnisse!
✅ Eindeutige gesetzliche Transparenzpflichten für alle Wahlorgane!
✅ Keine Geheimhaltung durch juristische Schlupflöcher!
Das Vertrauen in demokratische Institutionen lebt davon, dass Bürger sie kontrollieren (können). Wer nichts zu verbergen hat, sollte sich nicht vor öffentlicher Einsicht fürchten. Es ist Zeit, dass Bürger die viel lange zu ruhig schlafenden Behörden aufwecken – auch die von Behörden (selbst) organisierten Wahlorgane sind den Bürgern auskunftspflichtig und Rechenschaft über die Richtigkeit der Ergebnisse schuldig!
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